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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - L 9 KR 440/19   

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https://dejure.org/2021,54802
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - L 9 KR 440/19 (https://dejure.org/2021,54802)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2021 - L 9 KR 440/19 (https://dejure.org/2021,54802)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2021 - L 9 KR 440/19 (https://dejure.org/2021,54802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 Abs 1a SGB 5, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 16.07.2015, § 46 S 2 SGB 5 vom 16.07.2015, § 92 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 5, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeld - keine nahtlose Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit zwischen Entlassung aus Krankenhausbehandlung und ambulanter Weiterbehandlung - keine Pflicht des Entlassmanagements zur Vermeidung eines Verlustes des Krankengeldanspruchs durch ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 39 Abs 1a SGB, § 46 Satz 1 Nr 2 SGB 5, § 46 S 2 SGB 5, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5
    Krankengeld - Lücke - keine nahtlose Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit zwischen Entlassung aus stationärer Krankenhausbehandlung und ambulanter Weiterbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Krankengeld - keine nahtlose Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit zwischen Entlassung aus Krankenhausbehandlung und ambulanter Weiterbehandlung - keine Pflicht des Entlassmanagements zur Vermeidung eines Verlustes des Krankengeldanspruchs durch ...

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung - Krankengeld - keine nahtlose Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit zwischen Entlassung aus Krankenhausbehandlung und ambulanter Weiterbehandlung - keine Pflicht des Entlassmanagements zur Vermeidung eines Verlustes des Krankengeldanspruchs durch ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - L 9 KR 440/19
    Versicherte - zusätzlich - ihre Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich, spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend machen (so zuletzt BSG, Urteil vom Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, BSGE 130, 85-92, Rdnr. 20 m.w.N.).
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